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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Glanzpunkt GmbH

I. Grundsätze und Leistungsausführung

Die Glanzpunkt GmbH, Gemüsemarkt 2, 9450 Altstätten SG, verpflichtet sich, alle Textilien fachgerecht, sorgfältig, materialschonend und unter Einhaltung höchster Hygienestandards zu pflegen.

Jedes Kleidungsstück wird mit Liebe zum Detail behandelt. Besondere oder empfindliche Artikel – etwa Lederwaren, Textilien mit Spezialapplikationen oder wertvolle Stoffe – werden individuell beurteilt und bei Bedarf mit einem angemessenen Zuschlag verrechnet.

Die von Glanzpunkt ermittelte Stückzahl bzw. das gemessene Gewicht gilt als verbindliche Grundlage für Abrechnung und Rückgabe.

II. Haftung

Glanzpunkt haftet ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder nachweisbarem Verschulden.

Eine Haftung setzt voraus, dass das Kleidungsstück gemäss den Pflegekennzeichnungen behandelt werden kann. Fehlen diese, erfolgt die Behandlung nach bestem fachlichem Wissen und unter Berücksichtigung des Materialzustands. Für Artikel ohne Pflegekennzeichnung oder mit fehlerhaften Symbolen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Schäden, die auf nicht erkennbare Material- oder Verarbeitungsmängel zurückzuführen sind – z. B. mangelnde Farbechtheit, lockere Nähte, brüchige Reissverschlüsse, empfindliche Knöpfe, Applikationen oder Einlagen – fallen nicht in unsere Verantwortung.

Leichte Mass- oder Farbveränderungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen gelten nicht als Schaden.

Bei heiklen oder risikobehafteten Textilien kann Glanzpunkt eine Behandlung unter Vorbehalt durchführen. Es wird keine Garantie für den Erfolg der Reinigung übernommen.

III. Rückgabe und Aufbewahrung

Glanzpunkt ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Terminverzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatz.

Die Bezahlung erfolgt bei Auftragserteilung. Kundinnen und Kunden erhalten einen Abholschein, der bei der Rückgabe vorzuweisen ist.

Nicht abgeholte Artikel werden nach sechs Monaten entsorgt oder weiterverarbeitet. Bei hochwertigen Stücken erfolgt vorgängig eine Erinnerung – sofern Name und Adresse bekannt sind. Eine weitergehende Nachforschungspflicht besteht nicht.

Ist eine Behandlung nicht möglich, wird das Kleidungsstück im vorgefundenen Zustand zurückgegeben.

IV. Beanstandungen

Reklamationen müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage des Abholscheins gemeldet werden.

Glanzpunkt prüft jede Beanstandung sorgfältig und teilt das Ergebnis transparent mit. Wenn möglich, wird das weitere Vorgehen – z. B. eine Nachbehandlung – einvernehmlich festgelegt.

Schäden an Textilien sind in der Schweiz nicht versicherbar. Allfällige Schadenersatzansprüche richten sich nach der Zeitwerttabelle des Verbands Textilpflege Schweiz (VTS). Ein Ersatz durch Neuware ist ausgeschlossen.

V. Datenschutz

Persönliche Daten werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Kommunikation über WhatsApp oder andere digitale Kanäle erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden.

VI. Anwendbares Recht und Schlichtung

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Bei Uneinigkeit empfiehlt Glanzpunkt die neutrale Vermittlung durch die Paritätische Schadenerledigungsstelle des Verbands Textilpflege Schweiz (VTS) und der Konsumentenschutzorganisationen.

 

Glanzpunkt GmbH
Gemüsemarkt 2
9450 Altstätten SG
info@Glanzpunkt.ch

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